Verkauf, soweit nicht anders gekennzeichnet, ausschließlich an Gewerbetreibende. Daher verstehen sich alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Irrtümer & Änderungen vorbehalten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der cotewa Leasing
im Folgenden cotewa genannt.
Geltungsbereich
Sämtlichen Leistungen, Lieferungen und Verkäufen seitens der Firma cotewa liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. Leistung seitens des Auftraggebers, nachfolgend Vertragspartner genannt, als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn Aufträge ausgeführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von cotewa sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Verpflichtungen von cotewa ist Ellwangen. Soweit Ware ausgeliefert wird, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. cotewa schliesst im Interesse und für Rechnung des Vertragspartners eine Transportversicherung ab.
Der Abschluss einer Transportversicherung kann auf schriftlichen Wunsch und Risiko des Vertragspartners unterbleiben.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht von Interesse ist. Sollte Lieferverzug eintreten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §326 BGB Gebrauch machen kann.
Falls eine Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. cotewa ist berechtigt bei Stornierung eines Auftrages durch den Vertragspartner Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu erheben.
Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Diskont- und Wechselspesen sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort in bar zu entrichten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt wird oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner wegen Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist cotewa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach §247 BGB in Rechnung zu stellen. Ebenso ist cotewa berechtigt, im Falle des eintretenden Zahlungsverzuges des Vertragspartners diesem für den entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwand eine angemessene Bearbeitungspauschale pro schriftlicher Zahlungserinnerung in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die 'Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg', die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch -statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.
cotewa ist berechtigt Zahlungen immer auf die ältesten Forderungen zu verbuchen. In sofern werden verwendungszweckgebundene Zahlungen ausgeschlossen.
Vertragsklausel: Inkassokosten
Wird bei Zahlungsverzug des Mieters, Käufers, Bestellers usw. ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Mieter, Käufer, Besteller usw. die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Vertragspartners, auch im Falle frachtfreier Lieferung.
Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von cotewa bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist cotewa auch ohne Fristsetzung berechtigt die Herausgabe des Liefergegenstands zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von cotewa, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Das Eigentum von cotewa erlischt auch nicht durch Umbildung, d.h. Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers = Käufers gem. §950 BGB im Falle der Verarbeitung der Ware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Vielmehr sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer für den Verkäufer erfolgt und die durch Umbildung geschaffene neue Sache für den Verkäufer entsteht und ihm über dies zu Eigentum übertragen wird, indem der Käufer sie für den Verkäufer in Verwahrung nimmt.
Bei Verarbeitung mit anderen nicht cotewa gehörenden Waren durch den Vertragspartner steht cotewa das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich gegenüber cotewa zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. cotewa leistet Gewähr, indem sie nach ihrem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall kann cotewa nach eigener Wahl verlangen, dass der schadhafte Artikel oder Teile desselben zur Reparatur eingeschickt bzw. beigebracht wird oder der Vertragspartner den schadhaften Artikel nach Ermessen von cotewa zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne das schriftliche Einverständnis von cotewa seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungsverpflichtung.
Dies gilt auch für die Verwendung von nicht Originalverbrauchsmaterial/ -zubehör und Ersatzteilen.
Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist cotewa berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach gegebenem Fristablauf ist cotewa zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist cotewa nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt cotewa Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn cotewa einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.
Haftung
cotewa haftet nur für Schäden, die von cotewa selbst oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet cotewa nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft fällt. Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet cotewa nicht.
Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich (Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs- Installations- und Servicearbeiten, die von cotewa oder in dessen Auftrag durchgeführt werden). Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von cotewa verursacht wurde. Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Vertragspartner zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
cotewa haftet nicht für Vermögensfolgeschäden, die durch Betriebsunterbrechung oder technische Störung verursacht werden.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Hinweis gemäß §26 & §33 BDSG:
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die an cotewa übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt cotewa und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn cotewa diese schriftlich bestätigt. Erfüllungsort ist Ellwangen und Gerichtsstand ist Aalen.
Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Juli.2010 Rev. 5